Schritt 4 zur Vermarktung in Sachsen: Marketing und Werbung

Da Ihre Kund:innen das Produkt zuerst in der Verpackung oder auf einem Foto sehen, ist es wichtig, dass Sie sich mit den Themen Werbung und Marketing beschäftigen. Auf dieser Seite finden Sie Elemente, die den Mehrwert Ihres Produktes herausstellen können.

Diese Informationen sind geeignet für Landwirt:innen, Betriebe und Einzelpersonen, die Lebensmittel direkt, über den Handel, einen (Wochen-)Markt, das Internet oder über einen Automaten vermarkten.

Wenn Sie weiterführende Fragen haben, unsere Angebote oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

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Kennzeichnungs- und Werbeelemente

Wenn Sie alle verpflichtenden Elemente für Ihr Produkt zusammen haben, können Sie zur Gestaltung der Verpackung und den Überlegungen zur Werbung übergehen. Finden Sie folgend eine Auswahl von Elementen, die Ihrem regionalen Lebensmittel einen Mehrwert geben.

Durch einen Klick auf + öffnen Sie die Details zum jeweiligen Handelshaus. Mit schließen Sie diese.

Der Barcode ist der Strichcode auf Verpackungen jeglicher Art und die maschinenlesbare Form der darunter stehenden Artikelnummer. Diese Artikelnummer war bis 2009 die EAN (European Article Number) und wurde durch die GTIN (Global Trade Item Number) ersetzt. Die GTIN ist eine 8- oder 13-stellige Identifikationsnummer für ein individuelles Produkt. Vermarkten Sie mehrere Produkte, benötigen Sie auch mehrere GTIN.
Die GTIN mit Barcode ist Voraussetzung im stationären Handel, da die Kassensysteme den Barcode einscannen. Im Online-Handel ist oft auch nur die GTIN ausreichend.

In Zukunft ist soll es auch zweidimensionale QR-Codes anstelle des klassischen Barcodes geben, da sich in diesem mehr Informationen mit geringerem Platzverbrauch verpacken lassen wie z. B. eine MHD-Prüfung oder Informationen zur Lieferkette. Zudem können auch Informationen ergänzt werden, die auch die Endverbraucher:innen auslesen können.

Mehr Informationen zu den Konditionen der GTIN-Vergabestelle

Erfahren Sie in unserer nebenstehenden Folge „AgiL bespricht: Die Verkaufsverpackung — GTIN, Verpackungsregister LUCID und das Duale System“ mehr über die GTIN.
Wenn Sie die Folge direkt auf youtube nachschauen, können Sie auch zu den dort angegebenen Kapiteln springen.

Lebensmittelverpackungen bestehen meist aus mehreren Komponenten, z. B.

  • Glasgefäß mit Weißblechdeckel oder
  • Kunststoffbecher mit Alu-Deckel und Papierbanderole.

Vor allem Getränkekartons bestehen aus Verbundstoffen, in denen Papier, Aluminium oder Kunststoff so miteinander verbunden sind, dass sie nicht einfach zu erkennen und zu trennen sind. Den Endverbraucher:innen ist nur vom Anschauen der Verpackung meist nicht klar, um welche Materialien es sich handelt und in welchen Müllbehälter sie gehören. Wir empfehlen, Symbole oder kurze Erläuterungen zu verwenden, um den Endverbraucher:innen zu ermöglichen, die einzelnen Verpackungskomponenten zu trennen und einzeln in die jeweiligen Behälter zu entsorgen.

Wie in Schritt 3 Verpackung und Kennzeichnung beschrieben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nährwert- oder gesundheitsbezogene Angaben verwenden. Prüfen Sie grundsätzlich vor der Nutzung von Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug, ob diese Aussagen überhaupt und für Ihr Produkt zugelassen sind.

Vorsicht ist ebenso geboten bei vergleichender Werbung. Sie dürfen keine Aussagen verwenden, die ihr Produkt als besser, leckerer, gesünder etc. darstellen und dabei den Vergleich zu einem Mitbewerber ziehen. Dies wäre dann unlauterer Wettbewerb. Sie dürfen aber unter bestimmten Voraussetzungen Ihr Produkt als z. B. „mit weniger Zucker“ oder „fettreduziert“ bewerben.

Erfahren Sie in unserer nebenstehenden Folge von „AgiL bespricht: Gesundes aus Sachsen? Limo fürs Herz? – Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben“ mehr über die Nutzung von Werbeaussagen mit Gesundheitsbezug.
Wenn Sie die Folge direkt auf youtube anschauen, können Sie auch zu den dort angegebenen Kapiteln springen.

Der Planet-Score wurde vom französischen Forschungsinstitut für ökologische Landwirtschaft und Lebensmittel und weiteren Partner:innen entwickelt und ist ein anwendungsbereites Beispiel eines Nachhaltigkeitssiegels. Neben der Lebenszyklusanalyse werden zusätzliche Faktoren wie Pestizidnutzung, Biodiversität und Tierwohl in den Score eingerechnet. Ein Vorreiterunternehmen aus Sachsen ist eine Ölmühle, welche die freiwillige Angabe beispielsweise für ihr natives Rapsöl nutzt. Optisch ähnelt der Score deutlich dem Nutri-Score und hat daher einen gewissen Wiedererkennungswert.

Mehr Informationen zum PlanetScore

Die EU erarbeitet derzeit, bis voraussichtlich Ende 2024, den Product Environmental Footprint (PEF) als EU-weit einheitlich geltendes Siegel zur Beurteilung der Nachhaltigkeit unter Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Lebensmittels von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis hin zur Verpackungsverwertung.

Mehr Informationen zum PEF (auf Englisch)

Weiterhin gibt es noch zahlreiche andere Label und Zertifizierungen im Bereich Nachhaltigkeit, auch für die Primärproduktion. Sprechen Sie uns gerne an.

Der EU-weit geregelte Nutri-Score ist eine freiwillige zusätzliche Angabe zur Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung, der eine Orientierungshilfe innerhalb einer Lebensmittelgruppe liefern soll.
Der passende Buchstabe der 5-stufigen Skala ist schnell ermittelt, da nur wenige Angaben benötigt werden. Hierin begründen sich auch die Hauptkritikpunkte. Dennoch gilt der Score allgemein als imageförderlich, außerdem wird derzeit an Verbesserungen gearbeitet. Marktforschungseinrichtungen gehen von einer zunehmenden Relevanz bei den Kund:innen aus und erste Lebensmitteleinzelhandels-Ketten anderer EU-Staaten legen den Nutri-Score als Listungsvoraussetzung fest.
Daher rät AgiL zumindest im Rahmen der Produktentwicklung den Nutri-Score im Auge zu behalten.

Mehr Informationen zur Anwendung des NutriScores

Erfahren Sie in unserer nebenstehenden Folge „AgiL bespricht: Pro & Kontra Nutriscore“ mehr zum NutriScore, dessen Verwendung und Vor- und Nachteile.
Wenn Sie die Folge direkt auf youtube nachschauen, können Sie auch zu den dort angegebenen Kapiteln springen.

Die Abbildung Ihres Produktes auf der Verpackung oder auf einer Webseite soll die Endkund:innen zum Kaufen anregen. Das Lebensmittel soll frisch und lecker aussehen. Wenn Ihnen selber das Fotografieren nicht liegt, nehmen Sie die Leistung eines Profis in Anspruch.

Um einer möglichen Täuschung der Verbraucher:innen durch die Produktabbildung vorzubeugen, achten Sie bei der Produktabbildung auf der Verpackung darauf, dass

  • Zutaten, die als Dekoration neben dem eigentlichen Produkt abgebildet sind, im passenden Größen- und Mengenverhältnis der Rezeptur vorhanden sind;
  • bei der Abbildung von nicht im Produkt enthaltenen Lebensmitteln, der Hinweis „Serviervorschlag“ in der Nähe erscheint.

Das Regionalfenster wurde auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als bundeseinheitliches Regionalkennzeichen entwickelt. Seit der Markteinführung 2014 ist ein stetiger Anstieg der Nutzung zu verzeichnen – im Bereich Lebensmittel vor allem bei Obst, Gemüse, Fleisch, Milchprodukten und Eiern.
Die deutschen Handelshäuser nutzen das Regionalfenster auf fast allen ihren Eigenmarken.

Das Regionalfenster definiert auf der Verpackung des Lebensmittels eine Region sowie die Produktanteile, die aus dieser Region stammen und schafft somit eine leicht verständliche und nachvollziehbare Herkunftsangabe.

Das sächsische Regionalfenster wurde gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) entwickelt, um im Regal mehr Aufmerksamkeit auf sächsische Lebensmittel zu lenken.

Mehr Informationen zur Nutzung des Regionalfensters

Erfahren Sie in unserer nebenstehenden Folge der Regionalmarketing-Akademie „Regionalität sichtbarer machen – das Regionalfenster als Mehrwert für sächsische Produkte!“ mehr über das Regionalfenster und dessen Anwendung. Wenn Sie die Folge direkt auf youtube nachschauen, können Sie auch zu den dort angegebenen Kapiteln springen.

Die Begriffe „Regionalität“ und „regional“ sind nicht geschützt. Das heißt, dass es keine einheitliche Definition eines Umkreises für Regionalität gibt. Wir empfehlen daher, bei der Nutzung des Regionalitätsbegriffs auch immer die Region (z. B. Mittelsachsen oder 20 km Umkreis um Plauen) mit aufzuführen.
In Sachsen gibt es eine Vielzahl kleinerer und größerer Zusammenschlüsse, die meist in und für eine kleinteilig definierte Region Lebensmittel vermarkten. Einige Zusammenschlüsse haben auch Regionalmarken erschaffen. Ebenso gibt es auch regionale Qualitätsprogramme, die für eine spezielle Produktgruppe Kriterien geschaffen haben, nach diesen das Produkt von der Erzeugung bis zur Vermarktung zu handhaben ist.
Folgend finden Sie eine Auswahl an sächsischen Regionalmarken, – initiativen und Qualitätsprogrammen:

0815 – Produkte gibt es viele in den Regalen. Aber hinter Ihrem Lebensmittel stecken Sie – mit einer Geschichte und einem Gesicht. Diese Informationen sollten Sie nutzen, um einen Bezug Ihrer Kund:innen zu Ihrem Produkt herzustellen und den Mehrwert Ihres regionalen Lebensmittels herauszustellen. Sie können Ihre Geschickte auf der Verpackung z. B. mit einem Bild von Ihnen oder Ihrem Betrieb oder einem QR-Code, der zu Ihrer Webseite führt, erzählen.

Mit der Einführung der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung in Deutschland wird Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren geschaffen. Gleichzeitig ermöglicht die Kennzeichnung Landwirt:innen Leistungen für mehr Tierschutz auf dem Markt sichtbar zu machen.

Die Kennzeichnung gilt zunächst für frisches Schweinefleisch, das von in Deutschland gehaltenen, geschlachteten und verarbeiteten Tieren stammt. In Laufe des Jahrs 2024 wird eine Ausweitung auf verarbeitete Produkte sowie für die Außer-Haus- und Gemeinschatftsverpflegung angestrebt. Die Kriterein der Kennzeichnung und deren Anwendung sind im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz festgehalten.

Mehr Informationen zur gesetzlichen Tierwohlkennzeichnung für Anwender:innen

Im Handel sind verschiedene freiwillig genutzte Tierwohlsiegel zu finden. Hier finden Sie einen Überblick.

Pflanzenbasierte Lebensmittel werden vermehrt, auch in Sachsen, produziert. Da vielen Verbraucher:innen der Zielgruppe aber nicht bewusst ist, in welchen Lebensmitteln tierische Produkte erwartet werden können und worin nicht, kann es nützlich sein, pflanzenbasierte Lebensmittel als vegetarisch oder vegan zu kennzeichnen.

In den Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs finden Sie eine Definition der Begriffe vegetarisch und vegan, die als branchenüblich angesehen wird.
Wenn Ihre Lebensmittel in eine der beiden Definitionen fallen und Sie es gerne kennzeichnen wollen, können Sie wählen:

  • eine eigene Kennzeichnung oder ein eigenes, nicht geschütztes oder lizenziertes Siegel entwerfen und nutzen oder
  • ein geschütztes, lizenzpflichtiges Siegel wie z. B. V-Label oder EcoVeg nutzen.

Weiterführende Informationen zur Verpackung und verpflichtenden Kennzeichnung von Lebensmitteln erhalten Sie in Schritt 3 Verpackung und Kennzeichnung.

In den untenstehenden Folgen unserer Regionalmarketing-Akademie und unseres Formats „Agil bespricht“ erfahren Sie mehr zu Kennzeichnungs- und Werbeelementen. Wenn Sie die Folgen direkt auf youtube anschauen, können Sie auch zu den dort angegebenen Kapiteln springen.

Sie haben spezifische Fragen zum Thema Marketing und Werbung oder wollen eine kostenfreie Beratung in Anspruch nehmen? Dann nehmen Sie Kontakt zu unserer Beraterin Dr. Madlen Stimming auf.

Weiterführende Informationen:

  • Landesamt für Landwirtschaft und Geologie (LfULG):
    • Leitfaden „Regionale Lebensmittel erfolgreich online vermarkten“. Mehr Infos

Die oben aufgelisteten Informationen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.