Digitalisierung

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Digitalisierung für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Wenn Sie bei einer Fördermaßnahme fündig geworden sind oder weitere Möglichkeiten suchen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen

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Förderberechtigte: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen
ausgenommen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Befristung: 31.12.2027

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Förderberechtigte: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen

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Förderberechtigte: mittelständische Unternehmen, Unternehmen in Gründung

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Förderberechtigte: Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Verband/Vereinigung 

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Förderberechtigte: Kleine und mittlere Unternehmen mit < 100 MA
ausgenommen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur

Das Förderprogramm go-digital wird nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt. Anträge können bis auf Weiteres noch eingereicht werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden.

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Förderberechtigte: natürliche Personen/ Personengesellschaften/ juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens
ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Befristung: 31.07.2024

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Förderberechtigte: gewerbliche Unternehmen mit Umsatz < 2 Mrd. EUR

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Die oben aufgelisteten Fördermaßnahmen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.

Förderaufrufe und Wettbewerbe für Sachsen

Wir informieren Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

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