Neu- und Umbau

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Neu- und Umbau für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Wenn Sie bei einer Fördermaßnahme fündig geworden sind oder weitere Möglichkeiten suchen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Durch einen Klick auf + öffnen Sie die Details zum jeweiligen Punkt. Mit schließen Sie diese.

Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben (wollen)

> Weiterführende Infos

Förderberechtigte: natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen, die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens
ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Befristung: 31.07.2024

> Weiterführende Infos

Förderberechtigte: Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
ausgenommen: Landwirtschaftliche Unternehmen
Befristung: nur Investitionen in die Schlachtung von Tieren bis 31.12.2024

> Weiterführende Infos

Förderberechtigte: gewerblich tätige kleine und teilweise mittlere Unternehmen, Freie Berufe
ausgenommen: Unternehmen, die über Richlinie zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur gefördert werden, Vorhaben in den Städten Dresden und Leipzig

> Weiterführende Infos

Förderberechtigte: gewerblich tätige kleine, mittlere und große Unternehmen

> Weiterführende Infos

Die oben aufgelisteten Fördermaßnahmen haben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit.

Förderaufrufe und Wettbewerbe für Sachsen

Wir informieren Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

Sie haben Fragen oder
wollen mehr über eine aufgelistete Fördermaßnahme erfahren?

Wir helfen Ihnen weiter!