Regionalmarketing-Akademie | Änderungen im Verpackungsgesetz – Chancen für Mehrweg

1. Rechtliche Grundlagen – was ändert sich im Bereich Mehrweg seit 2023?
In einem kurzweiligen, intensiven Einstieg hat Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) Sachsen e.V. die rechtlichen Neuerungen seit Januar 2023 vorgestellt. So müssen nun zu Kunstoffverpackungen im Außer-Haus-Geschäft auch Mehrwegalternativen angeboten werden. Während allgemein Mehrweglösungen bei Kaffeebechern und Geschirr gefordert sind, haben kleinere Betriebe die Möglichkeit, auch nur eine Alternative anzubieten. So ist es für Unternehmen unter 80 qm oder mit weniger als 5 Mitarbeitern möglich, dass die Gäste ihre eigenen Mehrwegbehälter zum Befüllen mitbringen – hierauf muss aber ausdrücklich schriftlich hingewiesen werden. Wie sich die 80qm konkret zusammensetzen und wie man 5 Mitarbeiter zählt (Mitarbeiter gesamt oder Vollzeitäquivalente? Saison- oder Dauerbeschäftigte?) war Gegenstand der anregenden Diskussion im Nachgang. Während Besteck oder Papier ausgenommen sind, sind Einwegkunststoffe wohl bald nicht mehr zu sehen im Verkauf. Nur wie soll man diese ersetzen?
2. Mehrweglösungen für Verpackungen – zwei praktische Beispiele
Zwei etablierte Konzepte haben sich hier im Bereich Pfandsysteme vorgestellt. So sprach Franziska Maier-Ring vom Unternehmen RECUP/REBOWL über die Vorteile der Marke. Damit können die Pfandbecher und -Behälter nicht nur dort abgegeben werden, wo die Kundschaft sie gekauft hat, sondern in allen teilnehmenden Unternehmen. Die Kosten für die Betriebe beziffern sich pauschal und liegen bei 31 Euro pro Monat – unabhängig vom tatsächlichen Aufkommen an Mehrweggeschirr.
Während RECUP/REBOWL deutschlandweit zu finden ist, stellte sich RELOCAL aus Chemnitz stellvertretend als lokale Intiative dar. Die lokale Lösung bietet einige Vorteile, so z. B. auch mögliche Individualisierungen des Mehrweggeschirrs mit eigenem Logo etc. Herr Jens Preißler ging hier auf alle Fragen der Teilnehmenden ein.
Die Vorteile von Pfandsystemen im Bereich Mehrweg wurden generell ganz klar aufgezeigt: Neben Ökologie und der Nachfrage der Kund:innen können es auch einfach Kostenfrage sein. So kann ein Einwegbehältnis mitunter 10 Cent kosten, die bei häufigem Einsatz eines Pfandbechers entfallen.
3. Ausnahmen erleichtern – und erschweren – die Handhabung
Besondere Ansprüche bedürfen manchmal auch besonderer Lösungen – so kam z.B. die Frage nach einem geeigneten Pfandbehälter für gebratene Weihnachtsgänse im Verkauf auf. Individuelle Keramiklösungen und betriebsinternes Pfand können hier sinnvoller sein, als die Teilnahme an überregionalen Pfandsystemen.
Weiterhin erwies es sich als ganz klar, dass auch die Rolle der Verbraucher:innen nicht zu vernachlässigen ist: Auch diese müssen wissen, wie man mit den Pfandartikeln umgeht und die richtig verwenden. Beispielsweise dürfen viele Kunststoffbehältnisse nicht über 70°C oder manchmal 85°C erhitzt werden (und heißer sollte ein Kaffee z.B. auch nicht gebrüht werden). Das bedeutet jedoch auch, das die Kund:innen beispielsweise keinen heißen Tee mit kochendem Wasser zu Hause in ihrem Mehrwegbecher aufbrühen, bevor sie ihn wieder zurück in den Pfandkreislauf geben.
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