Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Ökolandbau und -verarbeitung für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Förderberechtigte: Unternehmen der AHV, einschließlich öffentliche Träger
ausgenommen: Kosten der Bio-Zertifizierung
Förderberechtigte: Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen
Förderberechtigte: mindestens zwei Akteur:innen der Bio-Wertschöpfungskette
Befristung: 31.12.2024
Förderberechtigte: ein oder mehrere Akteur:innen der Bio-Wertschöpfungskette
Befristung: 31.12.2024
Förderberechtigte: mindestens zwei Akteur:innen der Bio-Wertschöpfungskette
Befristung: 31.12.2024
Förderberechtigte: schweinehaltende Landwirtschaftsbetriebe, die Mitglied in den anerkannten Organisationen und Kontrollsystemen sind
Förderberechtigte: landwirtschaftliche Betriebe, die mindestens eine Einrichtung zur Haltung von Schweinen betreiben (wollen)
> Weiterführende Infos
Förderberechtigte: natürliche oder juristische Personen oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben im eigenen Betrieb
Befristung: 15. Dezember des Jahres vor ersten Verpflichtungsjahr
Förderberechtigte: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse, natürliche Personen und Personengesellschaften
voraussichtliche Antragsstellung: ab Juli 2024 möglich in den Landkreisen Vogtland, Zwickau und Mittelsachsen, Erzgebirge, Sächsische-Schweiz-Osterzgebirge, Meißen, Bautzen und Görlitz sowie der Region um Chemnitz; ab Ende 2024 für andere Regionen
Förderberechtigte: Zusammenschlüsse, insbesondere von sächsischen Erzeuger:innen oder
Verarbeiter:innen
ausgenommmen: Einzelunternehmen
Förderberechtigte: bei der Lebensmittelüberwachung registrierte/ zugelassene Lebensmittelunternehmen
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen, Forschungseinrichtungen
Förderberechtigte: Absatzgemeinschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche u. juristische Personen des öffentlichen u. privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen
ausgenommen: einzelbetriebliche und auf einzelne Produkte sowie deren Herkunft bezogene Maßnahmen
Förderberechtigte: agrargewerbliche Handelsunternehmen, Unternehmen der Ernährungswirtschaft und des Ernährungshandwerks, landwirtschaftliche Lohn- und Dienstleistungsunternehmen
Förderberechtigte: Landwirtschaftliche Unternehmen
ausgenommen: Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mit mehr als 25 %, Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse
Befristung: 31.07.2024
Förderberechtigte: ökologisch wirtschaftende Unternehmen, überregional tätige Verbände, Vereine, Stiftungen, Forschungsinstitutionen und Gebietskörperschaften
ausgenommen: Fachmessen und Ausstellungen, die ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind
Befristung: 31.12.2024
Förderberechtigte: Aquakulturunternehmen mit Mindestschlaggröße 0,1 ha
Förderberechtigte: kleine und mittlereproduzierende Unternehmen der Landwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus, Junglandwirt:innen
ausgenommen: Produktion von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
Förderberechtigte: Zusammenschlüsse, insbesondere von Erzeuger:innen oder Verarbeiter:innen
ausgenommen: Einzelunternehmen
Förderberechtigte: Absatzgemeinschaften der sächsischen Land- und Ernährungswirtschaft, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen
ausgenommen: Einzelunternehmen
Förderberechtigte: kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, des Wein- und Gartenbaus, der Fischerei und Aquakultur, der Ernährungswirtschaft
Sie haben Fragen?
Sie wollen mehr über eine der aufgelisteten Fördermaßnahmen erfahren oder haben Beratungsbedarf zum Thema Förderung und Finanzierung? Wir helfen Ihnen weiter!
Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe
Auf unserer Webseite informieren wir Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.