Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Messen, Märkte und Veranstaltungen für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.
Förderberechtigt: rechtlich selbstständige junge innovative kleine Unternehmen, die Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben; ausgenommen:Unternehmen älter als 10 Jahre
Förderberechtigt: Absatzgemeinschaften, Einzelunternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche u. juristische Personen des öffentlichen u. privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen; ausgenommen: Einzelunternehmen, wenn Messen im Landesmesseprogramm enthalten sind, dann aber Sächsische Gemeinschaftsbeteiligung möglich.
Förderberechtigt: ökologisch wirtschaftende Unternehmen, überregional tätige Verbände, Vereine, Stiftungen, Forschungsinstitutionen und Gebietskörperschaften; ausgenommen: Fachmessen und Ausstellungen, die ausschließlich auf Bio-Produkte ausgerichtet sind; aber möglich:neue regionale Messen mit wesentlicher Ausrichtung auf Bio-Produkte
Auf einigen Messen ist der Freistaat Sachsen mit einem Gemeinschaftsstand verschiedenster Unternehmen vertreten, der über die Wirtschaftsförderung Sachsen (WFS) organisiert wird. Die Teilnahme am Sächsischen Gemeinschaftsstand kann für Sie bessere Konditionen als die Beteiligung mit eigenem Stand bedeuten.
Förderberechtigt: Absatzgemeinschaften, Einzelunternehmen der Landwirtschaft mit angeschlossener Direktvermarktung, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche u. juristische Personen des öffentlichen u. privaten Rechts, Destinationsmanagementorganisationen; ausgenommen: Einzelunternehmen der Ernährungswirtschaft, Einzelunternehmen der Landwirtschaft ohne angeschlossene Direktvermarktung
Frist: –
Weiterführende Informationen
Auf unserer Seite „Branchenmessen“ haben wir für Sie eine Übersicht über Messen für die Land- und Ernährungswirtschaft zusammengestellt.
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