Fördermaßnahmen: Digitalisierung

Hier finden Sie eine Auflistung ausgewählter Fördermaßnahmen zum Thema Digitalisierung für die Land- und Ernährungswirtschaft in Sachsen.

Förderberechtigt: kleine und mittlere Unternehmen
Frist:
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Förderberechtigt: Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen; ausgenommen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Frist: 31.12.2027
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Förderberechtigt: gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen
Frist:
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Förderberechtigt: mittelständische Unternehmen, Unternehmen in Gründung
Frist:
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Förderberechtigt: Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, Verbände/Vereinigungen
Frist:
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Förderberechtigt: Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden; ausgenommen: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur
Frist: Das Förderprogramm go-digital seit 01.01.2025 nicht fortgeführt.
Förderberechtigt: natürliche Personen / Personengesellschaften / juristische Personen; die Träger eines landwirtschaftlichen Unternehmens; ausgenommen: natürliche Personen im Rentenbezug, < 25 % Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand
Frist: aktuell kein Förderaufruf
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Förderberechtigt: gewerbliche Unternehmen mit Umsatz < 2 Mrd. EUR
Frist:
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Aktuelle Förderaufrufe & Wettbewerbe

Auf unserer Webseite informieren wir Sie über aktuelle Förderaufrufe und Wettbewerbe aus dem Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft.

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