Investitionsförderung 2026 – jetzt beantragen!

Der Förderaufruf “Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus” ist jetzt vom 01.04. bis 31.08.2026 aktiv. Gerne bietet die AgiL Unterstützung bei der Antragstellung.

Der Förderaufruf Teil C I. Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus ist vom 01.04.2026 bis zum 31.08.2026 verfügbar.

Wichtig: In 2027 wird es in diesem Bereich keinen neuen Fördertopf geben (frühestens 2028 ggf. wieder).

Antragsberechtigung (Kurzinfo)

  • Ausschließlich landwirtschaftliche Unternehmen.
  • Hinweis: Es gelten weitere Voraussetzungen und Detailauflagen. Die offizielle Übersicht finden Sie hier.

Förderfähige Investitionen

  • Nutztierhaltung: Tierwohl (z. B. Änderung der Haltungsstufen), Klima- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit
  • Pflanzliche Erzeugung: Klima- und Umweltschutz (z. B. innovative Spezialtechnik), Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (z.Bsp. Lagerung/Trocknung – nur für im Betrieb produzierte Erzeugnisse)
  • Verarbeitung & Vermarktung: z. Bsp. mobile Spezialtechnik (Molkerei, Schlachtung, Verkaufs- und Kühlwagen), Hofladen/Hofcafé, Verarbeitung, Kellerwirtschaft im Weinbau, Onlinevermarktung
  • Digitalisierung: z. Bsp.: Ausbau/Vernetzung IT-Infrastruktur, Anlagen zur Out- und Indoor-Lokalisation und -Navigation von Maschinen, Tieren und Akteuren
  • Agroforstsysteme & Kurzumtriebsplantagen auf Ackerland
  • Grundstückserwerb: Förderung bis max. 10 %

Förderrahmen

  • Untergrenze: 20.000 € je Antrag
  • Obergrenze: 5.000.000 € je Antrag

Ansprechpartnerinnen

Wir halten das für ein attraktives Förderangebot für viele unserer AgiL-Partner und empfehlen dringend, die Fördermöglichkeit bei Investitionsvorhaben zu nutzen. Melden Sie sich gern – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.


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