Investitionsförderung 2026 – jetzt prüfen und vorbereiten
Von April bis August 2026 startet voraussichtlich ein neuer Förderaufruf für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe – einschließlich Garten- und Weinbau. Da 2027 voraussichtlich keine neue Förderrunde geplant ist, empfiehlt es sich, jetzt zu prüfen, ob ein Vorhaben förderfähig ist, und den Antrag frühzeitig vorzubereiten. Gerne bietet die AgiL Unterstützung bei der Antragstellung.
Voraussichtlich von April 2026 bis Ende August 2026 startet ein neuer Förderaufruf für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe – einschließlich Garten- und Weinbau.
Wichtig: In 2027 wird es in diesem Bereich keinen neuen Fördertopf geben (frühestens 2028 ggf. wieder). Wenn Sie Investitionen planen, ist es sinnvoll, jetzt zu prüfen, ob Ihr Vorhaben zum Förderaufruf passt – und den Antrag frühzeitig vorzubereiten.
Antragsberechtigung (Kurzinfo)
- Ausschließlich landwirtschaftliche Unternehmen.
- Hinweis: Es gelten weitere Voraussetzungen und Detailauflagen. Die offizielle Übersicht finden Sie hier:
Teil C I. Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe einschließlich des Garten- und Weinbaus – Förderportal – sachsen.de
Was Sie schon jetzt tun können
- Anmeldung bei der digitalen Antragsplattform IAF
- ggf. Beantragung einer Betriebsnummer
- Bauanträge/Unterlagen vorbereiten und bei den zuständigen Behörden einreichen
Förderfähige Investitionen
- Nutztierhaltung: Tierwohl (z. B. Änderung der Haltungsstufen), Klima- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit
- Pflanzliche Erzeugung: Klima- und Umweltschutz (z. B. innovative Spezialtechnik), Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit (z.Bsp. Lagerung/Trocknung – nur für im Betrieb produzierte Erzeugnisse)
- Verarbeitung & Vermarktung: z. Bsp. mobile Spezialtechnik (Molkerei, Schlachtung, Verkaufs- und Kühlwagen), Hofladen/Hofcafé, Verarbeitung, Kellerwirtschaft im Weinbau, Onlinevermarktung
- Digitalisierung: z. Bsp.: Ausbau/Vernetzung IT-Infrastruktur, Anlagen zur Out- und Indoor-Lokalisation und -Navigation von Maschinen, Tieren und Akteuren
- Agroforstsysteme & Kurzumtriebsplantagen auf Ackerland
- Grundstückserwerb: Förderung bis max. 10 %
Förderrahmen
- Untergrenze: 20.000 € je Antrag
- Obergrenze: 5.000.000 € je Antrag
Ansprechpartnerinnen
- LfULG: Frau Andrea Mühle, Tel. 0351 8928 3822, Mail: andrea.muehle@lfulg.sachsen.de
- AgiL: Heike Delling, Tel.: 0151 166 706 26, Mail: h.delling@agilsachsen.de und Sonja Hoyer Tel.: 0151 170 314 16, Mail: s.hoyer@agilsachsen
Wir halten das für ein attraktives Förderangebot für viele unserer AgiL-Partner und empfehlen dringend, die Fördermöglichkeit bei Investitionsvorhaben zu nutzen. Melden Sie sich gern – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

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